Harry Klein

Die Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft steht über allen Gesetzten und Verordnungen!

Dessen Zweck (Art.2):

  1. …. schützt die Freiheit und die Rechte des Volkes …..
  2. …. fördert die gemeinsame Wohlfahrt, …den inneren Zusammenhalt….
  3. …. sorgt für eine möglichst grosse Chancengleichheit unter den Bürgerinnen…
  4. …. setzt sich ein für die dauerhafte Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen…

Gilt es schnellst möglich wieder herzustellen – inklusive Präambel !

Diese Website verwendet Cookies, um Ihr Erlebnis zu verbessern. Wir gehen davon aus, dass Sie damit einverstanden sind, aber Sie können sich abmelden, wenn Sie dies wünschen.